Burg und alte Mühle in Bad Vilbel
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Energieausweis

Ab 2008 wird für alle Wohnimmobilien, die vermietet oder verkauft werden, der sogenannte Energieausweis verpflichtend. Diese Ausweise können sowohl auf der Grundlage des errechneten Energiebedarfs einer Immobilie als auch des tatsächlich gemessenen Verbrauchs erstellt werden. Für Gebäude mit bis zu vier Wohneinheiten wird der strengere bedarfsorientierte Ausweis zur Pflicht. Bei allen größeren Häusern mit mehr als vier Wohnungen kann zwischen den beiden Methoden gewählt werden. Grundsätzlich empfiehlt die Firma ER.GO schon jetzt einen Energieausweis erstellen zu lassen, wenn staatliche Fördermittel in Anspruch genommen werden sollen.

Sie sollten als Verkäufer oder Vermieter aktuell einen Energieausweis besitzen. Der Ausweis ist auf Verlangen eines Mieters oder Käufers vorzuzeigen. Es besteht keine Aushändigungs- oder Überlassungspflicht. Energieausweise unterliegen der Energieeinsparverordnung (EnEV). Bei Mehrfamilienhäuser als WEG kümmert sich in der Regel der Hausverwalter um die Beschaffung.