Preisgebundener Wohnraum
Erteilung von Bezugsbescheinigungen für geförderten Wohnraum
Der Bezug von öffentlich gefördertem Wohnraum setzt in der Regel die Einhaltung von Einkommensgrenzen voraus. Die von den Vermietern benötigte Bescheinigung (Wohnberechtigungsschein) wird auf Antrag eines Wohnungssuchenden vom Amt für Bürgerdienste - Wohnen in Bad Vilbel, Friedberger Str. 6a erteilt.
Es gelten derzeit folgende Einkommensgrenzen:
Belegung für eine Person – 23.400 Euro
Belegung für zwei Personen - 33.200 Euro
Belegung für drei Personen - 38.100 Euro
Belegung für vier Personen - 43.000 Euro
Die oben angegebenen Einkommensgrenzen beziehen sich aus das Bruttogehalt zzgl. ca. 30 % für diverse Kosten (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Sonderausgaben).
Bei zwei Personen und mehr, erhöht sich die jeweilige Einkommensgrenze, unabhängig von dem Alter der Person (en).
Beispiel:
Ein alleinerziehendes Elternteil mit einem Kind hat einen Anspruch auf maximal eine 3 Zimmerwohnung mit 70 m² Wohnfläche. Das gemeinsame Einkommen wären in diesem Fall:
33.200 Euro brutto sowie
9.960 Euro für KV, RV etc.
Ihr Bruttoeinkommen sollte also ca. 43.000 Euro nicht übersteigen.
Wenn Sie sich für eine ausgeschriebene Wohnung qualifizieren, bekommen Sie unter der o.a. Anschrift einen Wohnberechtigungsschein ausgestellt. Dieser ist dem Vermieter neben den üblichen Unterlagen, wie die letzten 3 Gehaltsabrechnungen, freiwillige Selbstauskunft und SCHUFA Auskunft vorzulegen. Der Vermieter prüft die Unterlagen und stellt nach Erfüllung der Kriterien einen Mietvertrag aus.
Anmerkung:
Preisgebundener Wohnraum ist zum Teil von öffentlichen Geldern erstellt und gilt für einen gewissen Zeitraum. Es handelt sich hierbei nicht um sozialen Wohnungsbau.
Informieren Sie sich bitte auf den entsprechenden Seiten im Internet. Wir können Sie ebenfalls gerne beraten.


