Spekulationsfrist beim Verkauf Ihrer Immobilien
Die Spekulationsfrist beim Verkauf einer Immobilien beträgt in der Regel 10 Jahre. Wenn Sie die Absicht haben, Ihre Immobilie zu verkaufen und nicht gewerbsmäßig mit Immobilien handeln sollten Sie diese Frist beachten. Ansonsten zahlen Sie (§23 Abs. 1 Einkommensteuergesetz) für den möglichen Wertzuwachs Steuern.
Wichtig ist ebenfalls! Keine 3 Immobilien oder mehr pro Jahr zu verkaufen. In diesem Falle sieht Sie das Finanzamt als Gewerbetreibender mit Immobilien an. Der mögliche Gewinn ist dann ebenfalls zu versteuern.
Eine Ausnahme bildet, dass Sie eine Immobilie für mindestens die letzten 3 Jahre selbst genutzt haben. Ihr Steuerberater wird Ihnen hier, auf Ihre Situation zugeschnitten, detaillierte Auskünfte erteilen. Er wird Ihnen ebenfalls bei einem Verkauf, die Konsequenzen über z. B. steuerlich geltend gemachte Arbeitszimmer erläutern können.


